Jeder Webseiten-Betreiber hat eine Datenschutzerklärung bereitzustellen. Ab Mai 2018 werden sie die rechtlichen Anforderungen aufgrund der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verschärfen.
Wir haben für Sie die wesentlichen Anforderungen, die sich für Ihre Webpräsenz aus der neuen DSGVO ergeben, zusammengefasst.
Bereits im Mai 2016 wurde die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verabschiedet, die das europäische Datenschutzrecht vereinheitlicht; die Frist zur Umsetzung endet am 24. Mai 2018. Die Änderungen zum Schutz und zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten sind umfassend und betreffen alle Firmen, Organisationen sowie jeden, der Daten von Bürgern der Europäischen Union erfasst, verarbeitet oder analysiert.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen gern kompakte Empfehlungen zur Verfügung stellen; diese Empfehlungen können aber nicht die Hinzuziehung eines Datenschutzbeauftragten oder eines Juristen ersetzen.
Jeder Webseiten-Betreiber hat eine Datenschutzerklärung bereitzustellen. Ab Mai 2018 werden sich die rechtlichen Anforderungen aufgrund der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verschärfen.
Weiterhin sollten Sie besonders auf die datenschutzkonforme Erklärung zu folgenden Themen achten:
- Facebook "Like"-Buttons oder ähnliche Social-Plugins anderer Anbieter
- Webformulare (Kontaktformulare, Newletter, etc.)
- Cookies (Informationen zu Zweck, Empfänger der Daten, etc.)
- Analyse-Tools (wie Matomo oder Google Analytics)
- Targeting- bzw. Audience Optimisation Tools (z.B AddThis)
Die neuen und hohen Anforderungen an präzise und transparente Informationen wird für viele Webseiten-Betreiber eine Herausforderung darstellen. Deshalb müssen Sie Ihre Datenschutzerklärung konkret auf die in Ihrer Webseite verwendeten Techniken und Tools anpassen. Außerdem sollten Sie die Entwicklungen bei der Einführung der neuen E-Privacy-Verordnung im Blick behalten.
FAZIT
Alle Webseiten-Betreiber sollten die weiteren Entwicklungen und Gerichtsentscheidungen verfolgen. Für die konkrete Ausgestaltung der Datenschutzerklärung reicht eine Standarderklärung oft nicht aus. Die Umsetzung sollte in Abstimmung mit der Werbeagentur und dem Datschutzbeauftragten und ggf. mit einem Juristen erfolgen. Die Gefahr vor hohen Geldstrafen durch Aufsichtsbehören motivieren z. B. Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände zu Abmahnungen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
Machen Sie Ihre Datenschutzerklärung fit für die DSGVO
Checkliste Datenschutz-Grundverordnung