Die Datenschutz-Grundverordnung 2018 (EU-DSGVO) ist seit nunmehr einem halben Jahr in Kraft getreten. Immer noch wirft sie Fragen auf – wie zum Beispiel: Ist das Versenden von Newslettern (E-Mail Marketing) überhaupt noch erlaubt? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
Kurz vorweg: Ja, Newsletter- bzw. E-Mail Marketing ist auch in Zeiten der Datenschutz-Grundverordnung 2018 erlaubt. Was Sie hierbei beachten müssen, erfahren Sie in diesem Blog-Artikel.
Der Newsletter ist für einen effektiven Kundenkontakt fast unumgänglich: Sie sind sehr schnell erstellt und können eine große Anzahl an Personen zu geringen Kosten erreichen. Darüber hinaus zählt Newsletter-Marketing zu den am besten performenden Marketingkanälen. Mit umfangreichen Analyse-Tools wird der Erfolg schnell erkennbar.
Damit auch Sie von den Vorteilen profitieren können, muss Ihr Newsletter-Marketing rechtlich sicher sein. Nur so können Sie verhindern, mit Abmahnungen konfrontiert zu werden.
Newsletterversand bei potenziellen Neukunden
Sie können ein Newsletter an Kontakte senden, die sich zuvor hierfür angemeldet haben. Die Bedingung hierbei ist, dass Sie deren ausdrückliche Einwilligung dokumentieren. In der Regel wird die Einwilligung über ein double opt in-Verfahren (doi) geregelt. Dabei erhält Ihr potenzieller Neukunde nach der Anmeldung einen Bestätigungslink per E-Mail. Sobald er diesen anklickt, ist der Newsletterversand erlaubt.
Wichtig: Bei potenziellen Neukunden reicht ein berechtigtes Interesse (Art. 6 Absatz 1 DSGVO) nicht aus.
Newsletterversand bei Bestandskunden
An Bestandskunden dürfen Sie auch ohne Einwilligung Newsletter versenden. Die Bedingungen hierfür sind im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschrieben. Nach §7 Absatz 3 UWG ist der Versand erlaubt, wenn:
- Sie die E-Mailadresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von Ihrem Kunden erhalten haben,
- Sie die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwenden,
- Ihr Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und
- Ihr Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann.
Grundsätzliches
Bei allen Newsletter, die Sie versenden, sind Sie rechtlich dazu verpflichtet, Folgendes zu integrieren :
- Abmelde-Link: Jeder Newsletter muss dem Empfänger die Möglichkeit bieten, sich aus dem Verteiler auszutragen. Mit dem Abmelde-Link wird der Prozess automatisiert und es wird verhindert, dass Abmeldungen nicht beachtet werden.
- Impressum: Bei der Veröffentlichung von Inhalten im Internet sind Sie dazu verpflichtet, sich als Versender erkenntlich zu zeigen. Ein Impressum übernimmt diese Aufgabe
- Datenschutzerklärung: Auch in Newslettern sind Sie dazu verpflichtet, sich zu dem Umgang mit personenbezogenen Daten zu äußern. Ergänzen Sie deshalb einen entsprechenden Verweis.
Mit Berücksichtigung einiger Richtlinien ist es möglich, weiterhin erfolgreiche Newsletter Kampagnen zu betreiben. Denn die Vorteile überwiegen deutlich den minimalen Mehraufwand.
Möglichst erfolgsversprechend wird Ihr Newsletter dann, wenn er relevanten Content umfasst, der klar strukturiert und gestalterisch professionell inszeniert ist. Sie möchten mehr erfahren oder möchten ein geplantes Newsletter-Vorhaben umsetzen?